In einer Broschüre aus dem »Programm polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes« zum Thema »Im Netz der neuen Medien« wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Downloaden von Musikstücken aus Fileshare-Netzwerken urheberrechtlich verboten ist!
Soweit so gut. Aber anstatt es dabei zu belassen, werden nun auch noch Tips ausgegeben, wie man trotzdem gratis an die gesuchten Musikstücke gelangt. Und zwar:
»Softwareprogramme nutzen, die das Aufzeichnen von Musikstücken
aus Internetradios ermöglichen […]« (S. 40)
Wer also bisher gedacht hat, der Staat stecke mit gewissen Plattenfirmen unter einer Decke … hier ist der Gegenbeweis!



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